Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich Großhandel
I. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
II. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
I. Unsere Angebote sind freibleibend.
II. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
III. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung ist nur gültig wenn diese durch eine von uns separat erteilte Auftragsbestätigung angenommen wurde und die eventuell anfallende Vorkassezahlung geleistet wurde. Nachdem Sie Ihre Bestellung online abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Diese stellt keine verbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Diese erfolgt erst durch den Versand der Ware oder durch eine ausdrückliche, schriftliche Bestellbestätigung.
IV. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
V. Die §§ 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
§ 3 Vergütung
I. Der online angebotene Kaufpreis ist freibleibend. Preisänderungen behalten wir uns vor. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen. Lieferkosten werden nach der aktuellen und bekannten Preisliste abgerechnet.
II. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für die Lieferung, die vier Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, sofern vom Kunden zu vertreten, vorbehalten.
III. Der Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
IV. Bei im Auftrag des Kunden und für den Kunden produzierten kundeneigenen Artikel werden mit Vertagschluss 30% Anzahlung fällig. Diese Anzahlung wird bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden nicht zurückerstattet.
IV. Musterkosten, Schablonenkosten stellen wir Ihnen in Rechnung. Sie sind sofort fällig und werden bei Auftragserteilung berechnet.
VI. Der Vertragspartner verpflichtet sich, vor Auslieferung der Ware den zu diesem Zeitpunkt noch offenen Kaufpreis zu zahlen. Zahlungsverzug tritt ein, wenn der offene Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen ist.
VII. Der Vertragspartner hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
VIII. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht
§ 4 Eigentumsvorbehalt
I. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
II. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er hat uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Unternehmenssitzwechsel hat uns der Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.
III. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer II dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
IV. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten
uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 5 Gefahrenübergang
I. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über.
II. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Lieferfristen
I. Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit uns.
II. Die Verpflichtung zur Einhaltung einer vereinbarten Frist ist erst dann begründet, wenn uns die zur Produktion erforderlichen Informationen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Die Verpflichtung steht zudem unter dem Vorbehalt der Leistung einer vereinbarten Vorauszahlung.
§ 7 Gewährleistung
I. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
II. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
III. Der Vertragspartner muss uns Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens 3 Tage ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den
Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
IV. Wählt der Vertragspartner wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz verbleibt die Ware beim Vertragspartner, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
V. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
VI. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Änderungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
VII. Erhält der Vertragspartner eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
VIII. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch uns nicht.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
I. Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten.
II. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftung. Sie gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.
III. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 9 Verkaufsbeschränkung
I. Der Verkauf unseres Warensortiments ist auf für bestimmte Plattformen eingeschränkt verfügbar, davon betroffen sind www.bol.com und www.blokker.nl
II. Ein Verkauf auf diesen Plattformen bedarf einer gesonderten schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung.
III. Ein Verstoß gegen diese Verkaufsbeschränkung kann mit einer sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung, sowie weiteren Kosten einherkommen.
§ 10 Dropshipping
I. Wir bieten unseren Dropshippingservice zu den jeweils aktuellen Konditionen laut Preisliste an.
II. Bei einem Dropshippingauftrag fungieren wir lediglich als Logistik-Dienstleister und gehen kein Vertragsverhältnis mit Ihrem Kunden ein. Für Reklamationen oder sonstige Fragen besteht die Kommunikation nur mit Ihnen, unserem B2B-Kunden.
III. Für Retourenkosten durch Nicht-Gefallen Ihres Kunden kommen Sie auf und müssen den Versand zu Ihnen organisieren. Eine Retourenabwicklung über unser Lager ist möglich. Hier fallen die aktuellen Bearbeitungsgebühren laut Preisliste zu tragen. Der Artikel geht dabei in Ihren bei uns gelagerten Bestand über. Der Verkaufspreis wird nicht an Sie erstattet!
IV. Bei beschädigten Artikel in Dropshippingaufträgen, handeln wir nach den vereinbarten Gewährleistungsregelungen.
§ 11 Copyright
I. Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen sowie an den von uns gefertigten Werbeartikeln in jedweder Form vor. Die von uns gelieferten Artikel dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zur gewerblichen Nachahmung und Vervielfältigung
weitergegeben werden. Dies gilt auch für jegliche Wieder gabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Werbemittelkataloge sowie für Vorschlaglisten und Entwürfe.
II. Der Vertragspartner versichert bei Auftragserteilung, dass er über die Nutzungsrechte für Gestaltungselemente, insbesondere Logos und geschützte Markenzeichen verfügt. Er sichert weiter zu, dass die von ihm in Auftrag gegebene Gestaltung nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen durch Verwendung fremder Gestaltungselemente hat der Vertragspartner uns freizustellen.
III. Der Vertragspartner stimmt der Verwendung des für ihn von uns gefertigten Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster auf unbegrenzte Zeit zu.
§ 12 Schlussbestimmungen
I. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
II. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftsitz.
III. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
St. Katharinen, den 01.10.2020